Telekommunikationsrecht

OLG Brandenburg: Inhaber einer SIM-Karte haftet für missbräuchliche Nutzung

Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 11.09.2014, Az. 5 U 105/13, entschieden, dass der Inhaber einer SIM-Karte für die Kosten haftet, die Dritte durch missbräuchliche Nutzung verursacht haben.