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LG Köln: Dating-Portal darf nicht mit „kostenlos“ werben, wenn die Kontaktaufnahme nicht kostenfrei ist

Das Landgericht Köln befasste sich im Urteil vom 19. August 2014, Az. 33 O 245/13, mit der Werbung eines Datingportals, wonach dieses kostenfrei sein sollte. Wollte der Nutzer dieses Portals Kontakt zu anderen Nutzern aufnehmen, musste er gegen Zahlung diese Funktion freischalten lassen.

Nach Auffassung des LG Köln, darf das Portal nicht mit „kostenfrei“ werben. Nutzer des Portals gehen demnach davon aus, dass die Leistungen des Portals ohne Entgeltzahlung genutzt werden können. Zu den wesentlichen Funktionen eines Datingportals gehört die Kontaktaufnahme der Nutzer untereinander, diese darf dementsprechend nichts kosten bei einem kostenfreien Portal.

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