Datenschutzrecht

BayLDA: Automatisierte Suche nach Datenschutzverstößen

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) überprüfte im September 2014 stichprobenartig die Mailserver bayerischer Unternehmen automatisiert auf das Vorhandensein von Verschlüsselung. Verschlüsselung der E-Mailkommunikation soll die Erfüllung der Voraussetzungen des § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sicherstellen.

Das BayLDA überwacht als Datenschutzaufsichtsbehörde nach § 38 BDSG die Einhaltung des Datenschutzrechts ausschließlich im nicht-öffentlichen Bereich im Bundesland Bayern.

Im Juni 2013 hat das BayLDA die datenschutzrechtskonforme Einbindung von Adobe Analytics in Internetauftritten geprüft. Im April/Mai 2012 wurden Websites hinsichtlich der Einbindung von Google Analytics automatisiert überprüft.

Informationen des BayLDA zu automatisierten Prüfungen datenschutzrechtlicher Vorschriften

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