Datenschutzrecht

BayLDA: Automatisierte Suche nach Datenschutzverstößen

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) überprüfte im September 2014 stichprobenartig die Mailserver bayerischer Unternehmen automatisiert auf das Vorhandensein von Verschlüsselung. Verschlüsselung der E-Mailkommunikation soll die Erfüllung der Voraussetzungen des § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sicherstellen. Das BayLDA überwacht als Datenschutzaufsichtsbehörde nach § 38 BDSG die Einhaltung des Datenschutzrechts ausschließlich im nicht-öffentlichen Bereich im Bundesland Bayern. […]