Neue Aufforderungen zur Zahlung von Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzungen durch KSP Rechtsanwälte
Die Kanzlei KSP Rechtsanwälte fordert im Auftrag der dpa Deutsche Presse Agentur GmbH Website-Inhaber, welche ohne Genehmigung Texte der dpa verwendet haben, zur Zahlung von Schadensersatz für die Nutzung des Textes und Erstattung der anwaltlichen Kosten auf.
Auffälligerweise wird lediglich ein pauschaler Schadensersatzbetrag genannt, ohne Aufforderung auf ein Unterlassen oder eine etwaige Genehmigung der Nutzung. Der Empfänger der Zahlungsaufforderung wird im unklaren darüber belassen, ob er nunmehr berechtigt ist, den streitgegenständlichen text nutzen zu dürfen oder ob er eine Unterlassungsaufforderung, eventuell sogar im Wege einer einstweiligen Verfügung, weiterhin befürchten muss.