Datenschutzrecht

EU-Verkehrsminister: Datenschutz gilt auch für zivile Drohnen

Auf der 335. Tagung der europäischen Verkehrsminister wurde beschlossen, dass der Einsatz von Flugdrohnen europaweit einheitlich geregelt werden soll.

Insbesondere der Datenschutz soll neben der Betriebssicherheit höchste Priorität haben bei der zukünftigen Regelung. Bis zur allgemeinen Zulassung von Drohnen ist von einem Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung auszugehen, so die Bundesregierung. Zu regeln sei die Flughöhe und die Auflösungsstärke von Kameraobjektiven, damit das Recht auf Privatheit beim Überfliegen von Privatbesitz gewahrt bleibe.

Ergebnisse der 335. Tagung der europäischen Verkehrsminister im Volltext

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