Wettbewerbsrecht

OVG Hamburg bestätigt Uber-Verbot

Mit Beschluss vom 30.09.2014, Az. 3 Bs 175/14, hat das OVG Hamburg einen Eilantrag des Betreibers der Uber-Plattform abgelehnt.

Der Antrag war gegen die Verfügung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation gerichtet, wonach die Vermittlung von Fahrgästen an Fahrer one Genehmigung zur Personenbeförderung untersagt wird.

Dem OVG Hamburg zufolge unterfällt der Betrieb der Plattform „Uber“ dem Bereich des Personenbeförderungsgesetzes. Eine Verbotsverfügung könne daher nach dem allgemeinen Ordnungsrecht ausgesprochen werden.

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