Markenrecht

OLG Köln: Kein Werktitelschutz für rein beschreibenden Appnamen

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 06.09.2014, Az. 6 U 205/13, einen Werktitelschutz für die App „wetter DE“ verneint. Der Name der App sei ausschließlich beschreibend und erlange damit keinen Kennzeichnungskraft im Sinne des Markengesetzes. Auch die Kombination des Namens mit „DE“ führe zu keiner originären Unterscheidungskraft, da „DE“ lediglich als geographische Zuordnung anzusehen sei.

Urteil des OLG Köln vom 06.09.2014, Az. 6 U 205/13, im Volltext

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