Filesharing

AG Charlottenburg: Abweisung einer Filesharing Klage bei Benutzung des Internetzugangs durch Dritte

Das AG Charlottenburg hat mit Urteil vom 30.09.2014, Az. 225 C 112/14, entschieden, dass bei Filesharing keine Haftung des Anschlussinhabers besteht, sofern Dritte erlaubterweise Zugriff auf das Internet hatten und die Klägerseite die Täterschaft des Beklagten nicht nachzuweisen vermag. Das AG Charlottenburg führt aus, dass eine tatsächliche Vermutung für die Täterschaft bei Rechtsverletzungen über einen […]